Einkommensteuer-Rechner
Der Einkommensteuer-Rechner ermittelt Ihre voraussichtliche Steuerlast nach dem geltenden Grund- oder Splittingtarif (§ 32a EStG). Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und sehen Sie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag sowie optional die Kirchensteuer und Ihren Grenz- und Durchschnittssteuersatz. So bekommen Sie eine klare Orientierung für Ihre Planung. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.