Gefahrenerhöhung durch „grüne“ Stromanlagen

Warum die Photovoltaikanlage ausdrücklich in den Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung erwähnt sein sollte.

Bildnummer: 637104109 Urheberrechte: Robert Kneschke

Photovoltaikanlagen erfreuen sich aufgrund staatlicher Förderung und ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hoher Beliebtheit. Was viele stolze Besitzer indes nicht wissen: die Verwendung einer solchen Anlage im Falle eines Dachbrandes geht mit einer Gefahrenerhöhung einher. So ist ein in Brand geratenes Dach mitunter erheblich schwerer zu löschen, da durch die vorhandenen Solarpaneele das Löschmittel den Brandherd nur unzureichend und zeitverzögert erreicht. Um die Einsatzkräfte der Feuerwehr vor der tödlichen Gleichstromspannung der Solaranlage zu schützen, müssen spezielle Löschmittel verwendet werden, die ebenfalls höhere Kosten verursachen.

Unser Tipp: Ihre Photovoltaikanlage sollte in den Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich erwähnt sein – auch in bedingungsgemäß definierter Größe. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie diese dem Versicherer unbedingt als Gefahrenerhöhung anzeigen. Oder besser noch: Ein kurzer Wink genügt, wir kümmern uns dann gerne um alles Weitere! 

 



Sie möchten unsere aktuellen Themen per Newsletter erhalten?

Newsletter abonnieren

Top